Förderung & Finanzierung

Förderung

Nutzen Sie staatliche Förderungen für Ihre neue Heizung!

Durch besondere Förderungen können Sie finanziell profitieren. Besonders durch die Erhöhung des regenerativen Anteils der Heizenergie sind umfangreiche Förderungen möglich.

Diese Förderungen ermöglichen die BAFA und die KfW. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches über Ihre persönlichen Möglichkeiten von diesen Förderungen zu profitieren.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können durch einen Zuschuss der KfW bis zu 70 Prozent der Investitionskosten übernommen werden.

Sie gewinnen bei einer Heizungsmodernisierung also auf allen Seiten: Sie profitieren von geringeren Energiekosten, steigern den Wert Ihrer Immobilie, können (staatliche) Zuschüsse und günstige Kredite in Anspruch nehmen und entlasten zudem die Umwelt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die staatliche Unterstützung aus Ihrer Sicht umso attraktiver ausfällt, je effizienter und damit auch umweltfreundlicher die neue Heizung arbeitet.

Ein wichtiges Entscheidungskriterium über die Art und Höhe der Förderung ist der Energieträger der neuen oder zu modernisierenden Heizungsanlage.

Finanzierung

- So einfach geht's!

Nutzen Sie unsere Finanzierungsoption, um mit kleinen Raten weiterhin flexibel zu bleiben. Richten Sie Ihren Fokus auf Qualität und Ihre Wünsche. Um das Budget kümmern wir uns. Um auch langfristig mit Ihrer getätigten Investition glücklich zu sein, ist es wichtig auf Qualität und Ihre eigenen Vorstellungen zu setzen. Diese beginnen bereits mit der Planung und einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Auswahl an hochwertigen Produkten. Hierfür bieten wir Ihnen die bestmögliche Grundlage. Unsere maßgeschneiderte Finanzierung schafft Ihnen mit kleinen monatlichen Raten schnell und problemlos finanziellen Freiraum. Wie gut Ihre Wünsche und eine günstige Finanzierung zusammenpassen, zeigt Ihnen Ihr Fachbetrieb. Setzen Sie Ihre Vorstellungen ganz nach Ihren Bedürfnissen und in der best- möglichen Qualität um! Wir helfen Ihnen dabei und realisieren ganz einfach Ihre monatliche Wunschrate.

  • Mit Laufzeiten von 6 bis 120 Monaten
  • Mit und ohne Anzahlung sowie einem günstigen und festen Zinssatz
  • Sondertilgung bzw. die komplette Rückzahlung Ihres Darlehens ist jederzeit möglich*


*Gegen Entgelt gemäß Dahrlehensbedingungen bzw. gültigem Preisverzeichnis.

Investitions­zuschuss

Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Sie als private Eigentümer­innen und Eigentümer, Mieter­innen und Mieter sowie Vermieter­innen und Vermieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrie­rereduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen.

Für einen Förder­start müssen noch neue gesetzliche Vorgaben (eAid­Register) technisch im Antrags­prozess umgesetzt werden. Da der Start der Arbeiten hieran erst nach der Bereinigungs­sitzung zum Bundes­haushalt 2026 erfolgen konnte, kann die Förderung erst wieder im Frühjahr 2026 beantragt werden.

Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben be­gonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.